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Auf dem Weg in die Urlaubsländer Osteuropas gehört
Österreich zu den wichtigsten Transitländern. Kein
Land ist begeistert von dem Gedanken, die eigentlich
begehrten Touristen nur als Durchreisende zu sehen.
Daher ist der Erfindungsreichtum gross, wenn es darum
geht, vom Urlauberkuchen etwas abzubekommen. Wenn es
schon keinen preiswerteren Sprit als in den Nachbarländern
gibt, bleiben dafür kreative Bussgelder und Mautsysteme.
In ganz Österreich besteht auf Autobahnen und
Schnellstrassen Mautpflicht. PKW und Wohnmobile bis
3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist das mit dem Kauf einer
Vignette erledigt, die man an den grenznahen Raststätten
und beim ADAC kaufen kann, sofern man beim Kauf schon
weiss, was man braucht. Sie gilt wahlweise für
ein Jahr, zwei Monate oder für 10 Tage. Alternativ
gibt es auch noch eine sogenannte KorridorVignette
für den 23 km langen Streckenabschnitt auf der
A14 Rheintal/Walgau in Vorarlberg, gültig zwischen
der deutschen Grenze und Hohenemsist für 24 Stunden
ab dem Austellungszeitpunkt. Sie kostet 2 Euro pro
Fahrtrichtung. Mit einer gültigen anderen Vignette
benötigt man keine Korridor-Vignette.
Alles nur kompliziert und für einen spontanen
Trip nach Österreich eher ungeeignet aber einträglich. Über
3,5 t wird es noch unangenehmer. Dann nämlich
ist der Erwerb einer Go-Mautbox nötig. Wem das
zu lästig scheint, der wird mit grosser Sicherheit
binnen weniger Kilometer Bekanntschaft mit der Abzocke
unserer lieben Nachbarn machen und ein saftiges Bussgeld
bezahlen. Ausreden sind sinnlos, ohne Geld ist der
Urlaub zu Ende. Wer nun meint, er könne sein Reiseziel
auf mautfreien Landstrassen erreichen, merkt schnell,
dass die Verkehrsführung ganz zufällig so
angelegt ist, dass man über kurz oder lang unvermittelt
auf irgendeinem mautpflichtigen Streckenabschnitt landet.
Gerade diese fiesen Mautfallen sind dann die Stellen,
an denen eine Kontrolle so gut wie sicher ist.
Also Vorsicht ! Der Mauttrick hat Methode und ist fest
kalkulierter Bestandteil der Staatsfinanzen. Auch die
Bussgelder für zu schnelles Fahren sind eine beliebte
Einnahmequelle. Hat man das zweifelhafte Glück
eine Parksünde gleich vor Ort begleichen zu dürfen,
kommt man noch relativ gut davon. Muss der Bescheid
zugestellt werden, kostet das schon mal das Dreifache.
Je nach Bundesland und Stadt, recht frei und unabhäbngig
ausgewürfelt, drohen Parksündern sogenannte
Organstrafverfügungen zwischen 7 und 21 Euro.
Erheblich teurer wird es, wenn nicht an Ort und Stelle
bezahlt wird, die sogenannte Anonymstrafverfügung
liegt für das Falschparken zwischen 21 und 72
Euro. ( Stand Anfang 2009 )
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