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Auf dem Weg in die Urlaubsländer Osteuropas gehört Österreich zu den wichtigsten Transitländern. Kein Land ist begeistert von dem Gedanken, die eigentlich begehrten Touristen nur als Durchreisende zu sehen. Daher ist der Erfindungsreichtum gross, wenn es darum geht, vom Urlauberkuchen etwas abzubekommen. Wenn es schon keinen preiswerteren Sprit als in den Nachbarländern gibt, bleiben dafür kreative Bussgelder und Mautsysteme.

In ganz Österreich besteht auf Autobahnen und Schnellstrassen Mautpflicht. PKW und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist das mit dem Kauf einer Vignette erledigt, die man an den grenznahen Raststätten und beim ADAC kaufen kann, sofern man beim Kauf schon weiss, was man braucht. Sie gilt wahlweise für ein Jahr, zwei Monate oder für 10 Tage. Alternativ gibt es auch noch eine sogenannte KorridorVignette für den 23 km langen Streckenabschnitt auf der A14 Rheintal/Walgau in Vorarlberg, gültig zwischen der deutschen Grenze und Hohenemsist für 24 Stunden ab dem Austellungszeitpunkt. Sie kostet 2 Euro pro Fahrtrichtung. Mit einer gültigen anderen Vignette benötigt man keine Korridor-Vignette.
Alles nur kompliziert und für einen spontanen Trip nach Österreich eher ungeeignet aber einträglich. Über 3,5 t wird es noch unangenehmer. Dann nämlich ist der Erwerb einer Go-Mautbox nötig. Wem das zu lästig scheint, der wird mit grosser Sicherheit binnen weniger Kilometer Bekanntschaft mit der Abzocke unserer lieben Nachbarn machen und ein saftiges Bussgeld bezahlen. Ausreden sind sinnlos, ohne Geld ist der Urlaub zu Ende. Wer nun meint, er könne sein Reiseziel auf mautfreien Landstrassen erreichen, merkt schnell, dass die Verkehrsführung ganz zufällig so angelegt ist, dass man über kurz oder lang unvermittelt auf irgendeinem mautpflichtigen Streckenabschnitt landet. Gerade diese fiesen Mautfallen sind dann die Stellen, an denen eine Kontrolle so gut wie sicher ist.
Also Vorsicht ! Der Mauttrick hat Methode und ist fest kalkulierter Bestandteil der Staatsfinanzen. Auch die Bussgelder für zu schnelles Fahren sind eine beliebte Einnahmequelle. Hat man das zweifelhafte Glück eine Parksünde gleich vor Ort begleichen zu dürfen, kommt man noch relativ gut davon. Muss der Bescheid zugestellt werden, kostet das schon mal das Dreifache. Je nach Bundesland und Stadt, recht frei und unabhäbngig ausgewürfelt, drohen Parksündern sogenannte Organstrafverfügungen zwischen 7 und 21 Euro. Erheblich teurer wird es, wenn nicht an Ort und Stelle bezahlt wird, die sogenannte Anonymstrafverfügung liegt für das Falschparken zwischen 21 und 72 Euro. ( Stand Anfang 2009 )



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